Kosten

Ihre Anwaltskanzlei in Schwäbisch Hall – ganz vorne „Am Markt“!

Anwaltliche
Erstberatung

Außer-
gerichtliche
Vertretung

Gerichtliche
Vertretung

Zwangs-
vollstreckung

Das
RVG

Diese vier Begriffe sollten Sie kennen, wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen oder müssen. In unserer Anwaltskanzlei wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, in Ausnahmefällen werden Honorarvereinbarungen geschlossen.

Anwaltliche Erstberatung

Eine anwaltliche Erstberatung ist ein Beratungsgespräch auf der Basis von mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellten Informationen. Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und erteilen Ihnen schriftlich oder mündlich Rechtsauskunft oder Rechtsrat. Ein Tätigwerden nach Außen ist nicht vorgesehen und von der Erstberatung nicht umfasst.

Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung beginnt, wenn Sie uns hierzu Vollmacht erteilen und wir gegenüber dem Anspruchsgegner, dessen Bevollmächtigten oder sonstigen Stellen (z.B. Behörden) tätig werden. Die Gebühr entsteht mit der Bevollmächtigung. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Angelegenheit kann der übliche Faktor sich von 1,3 auch auf bis zu 2,5 erhöhen.

Gerichtliche Vertretung

Die gerichtliche Vertretung beginnt mit dem Klagauftrag oder wenn Sie uns mit der Rechtsverteidigung gegen eine gegen Sie gerichtete Klage beauftragen. In der Regel wird hier ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt, anschließend findet (mindestens) ein Termin vor dem zuständigen Gericht statt. Je nach Streitwert ist das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht müssen Sie sich zwingend von einem Anwalt vertreten lassen. Beim Gerichtstermin wird die Angelegenheit vor dem zuständigen Richter erörtert, es werden Zeugen und Sachverständige angehört bis der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und nachgewiesen ist. Das gerichtliche Verfahren endet entweder ebenfalls durch einen Vergleich, oder aber durch Urteil. Bei einem Urteil ist meistens ein Rechtsmittel zulässig, so dass das Verfahren vom „Verlierer“ in 2. Instanz vor dem nächst höheren Gericht fortgesetzt werden kann.

Pfandsiegel eines Gerichtsvollziehers

Zwangsvoll-
streckung

Die Zwangsvollstreckung beginnt nach Vorliegen eines rechtskräftigen Titels, falls der Gegner die Leistung gleichwohl verweigert. Mögliche Maßnahmen sind bei auf Zahlung gerichteten Titeln die Abnahme der Vermögensauskunft, Kontopfändung oder Lohnpfändung, bei einem auf Räumung einer Mietwohnung gerichteten Titel die Zwangsräumung. 

Rechtsschutz-
versicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klären wir gerne für Sie mit der Versicherungsgesellschaft, ob diese eintrittspflichtig ist und die entstehenden Kosten übernimmt oder nicht.

Links zur PKH/Beratungshilfe AG SHA und Prozesskostenrechner Anwaltsverein

Kontaktieren Sie uns

Wir beraten Sie gerne über die individuell in Ihrer Angelegenheit entstehenden Kosten und besprechen das Kostenrisiko des weiteren Vorgehens mit Ihnen, so dass für Sie ein wirtschaftlich zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.